Notar in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Notare in meiner Nähe (2026)

Ein Notar beurkundet, was das Gesetz an eine Form bindet, und berät dich unparteiisch. Seine Gebühren legt das Gesetz fest.

Siegelstempel mit Siegellack neben versiegelten Briefumschlägen und brennender Kerze
Symbolbild · Foto: Simon A. Eugster, CC BY-SA 3.0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Notar wählenDu wählst frei; Wohnort und Lage des Grundstücks schreiben dir keinen Notar vor.
  2. Entwurf prüfenDu liest den Vertragstext vorab, bei Verbraucherverträgen im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin.
  3. Termin wahrnehmenDu bringst Ausweis und bei Grundstücken die Steuer-ID mit; der Notar liest vor, du unterschreibst.
  4. Rechnung prüfenDie Kostenberechnung nennt den Geschäftswert; bei Zweifeln entscheidet auf Antrag das Landgericht.

Ein Notar vertritt keine Seite. Er soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären und über die rechtliche Tragweite belehren. Das Gesetz verpflichtet ihn, alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch zu betreuen. Die Angemessenheit eines Kaufpreises bewertet er nicht, und steuerlich berät er grundsätzlich nicht. Für Steuerfragen wendest du dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Ob du einen Notar brauchst, legt das Gesetz fest. Immobilienkäufe, Eheverträge, Erbverträge und Schenkungsversprechen verlangen die notarielle Beurkundung. Ein Testament darfst du dagegen eigenhändig schreiben. Nicht alles lässt sich online erledigen: Einen Immobilienkauf und einen Ehevertrag beurkundet der Notar nur vor Ort.

Die Kosten stehen im Gesetz. Das Gerichts- und Notarkostengesetz regelt sie bundesweit einheitlich, Absprachen über ihre Höhe sind grundsätzlich unwirksam. Ein Preisvergleich bringt dir daher nichts. Beratung und Entwurf stecken in der Beurkundungsgebühr. Bei Streit über die Rechnung entscheidet auf Antrag das Landgericht. Welches Notariat du wählst, bleibt dir überlassen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Notarkammer Pfalz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesnotarkammer (notar.de), Bundesnotarkammer (notar.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Notarkammer Baden-Württemberg

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Häufige Fragen

Brauche ich für den Hauskauf zwingend einen Notar?

Ja. Für den Immobilienkauf sieht das Bürgerliche Gesetzbuch die notarielle Beurkundung vor; für Grundstücke steht das in § 311b BGB. Ohne die Form ist der Kauf zunächst nicht gültig. Online geht das nicht: Den Kauf einer Immobilie beurkundet der Notar nur vor Ort. Mehr dazu →

Wann bekomme ich den Vertragsentwurf vom Notar?

Bei einem Verbrauchervertrag über ein Grundstück soll der Notar dir den Text im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung geben. Unterschreitet er die Frist, sollen die Gründe in der Niederschrift stehen. Kaufst du von einer Privatperson, gilt die Regel meist nicht. Mehr dazu →

Was muss ich zum Notartermin mitbringen?

Beim Immobilienkauf nennt die Notarkammer Koblenz: gültigen Personalausweis oder Reisepass, deine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer und den übersandten Vertragsentwurf. Braucht der Notar mehr, sagt er es dir mit dem Entwurf. Bei anderen Geschäften kann die Liste abweichen. Mehr dazu →

Kann ich Notarkosten verhandeln oder vergleichen?

Nein. Das GNotKG legt die Gebühren bundesweit einheitlich fest, und Absprachen über ihre Höhe sind grundsätzlich unwirksam. Ein Preisvergleich bringt dir deshalb nichts. Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten. Die Rechnung kannst du vom Landgericht prüfen lassen. Mehr dazu →

Darf ich den Notar frei wählen?

Ja. Wohnort und Lage des Grundstücks schreiben dir keinen Notar vor. Weil die Gebühren überall gleich sind, ist die Wahl keine Frage der Kosten. Eine formale Spezialisierung gibt es laut Notarkammer Baden-Württemberg nicht, deshalb spricht die Kammer keine Empfehlungen aus. Mehr dazu →

Brauche ich für Testament oder Vorsorgevollmacht einen Notar?

Nicht zwingend. Ein Testament schreibst und unterschreibst du eigenhändig, eine Vorsorgevollmacht ist im Grundsatz formfrei. Ein Erbvertrag braucht den Notar. Eine Vollmacht für das Grundbuchamt muss mindestens öffentlich beglaubigt sein. Ins Testamentsregister kommen nur notarielle und amtlich verwahrte Testamente. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.